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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Aufnahme vorgehender Rechte in das geringste Gebot

    | Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird ( BGH 12.9.13, V ZB 195/12, Abruf-Nr 133599 ). |

     

    Wichtig: Einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf es nicht.

    Quelle: ID 42468498