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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Für den Antrag auf Erlass eines Nachtbeschlusses müssen Sie nicht die amtlichen Formulare benutzen

    | Das LG Verden hat mit Beschluss vom 19.2.15 (6 T 35/15) entschieden: Die amtlichen Formulare für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung müssen nicht für einen Antrag auf Erlass eines Nachtbeschlusses benutzt werden. |

     

    Das erleichtert Gläubigern die Arbeit! Abonnenten von VE können die passende Musterfomulierung für einen Nachtbeschluss hier herunterladen: http://www.iww.de/ve/pfaendung/vollstreckung-zur-nachtzeit-d5932

    Quelle: ID 43571297