16.01.2015 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Gläubigeranträge auf Drittauskünfte gestärkt
| Selbst wenn der Schuldner die Vermögensauskunft vollständig abgibt, muss dem Gläubigerantragauf Einholung von Drittauskünfte uneingeschränkt nachgekommen werden (AG Hamburg 12.8.14, 29a M 855/14). |
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