16.02.2016 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
In der Zwangsversteigerung ist nur Verfahrensrecht zu beachten
| In der Zwangsversteigerung richtet sich das geringste Gebot und damit auch das Bargebot (§ 49 Abs. 1 ZVG) nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des ZVG. Was das konkret bedeutet, hat jetzt der BGH erneut verdeutlicht. |
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