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  • 16.02.2016 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    In der Zwangsversteigerung ist nur Verfahrensrecht zu beachten

    | In der Zwangsversteigerung richtet sich das geringste Gebot und damit auch das Bargebot (§ 49 Abs.  1 ZVG) nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des ZVG. Was das konkret bedeutet, hat jetzt der BGH erneut verdeutlicht. |