Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Löschungsbewilligung, wenn Grundschuld unterhalb des Nennbetrags abgelöst wird

    | Zahlt der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegenden Summe, darf der Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld, die ihm in Höhe des restlichen Nennbetrags weiterhin zusteht, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber nicht bewilligen. |

     

    Das hat jetzt der BGH mit Urteil vom 29.1.16 entschieden (V ZR 285/14, Abruf-Nr. 184184). Er grenz sich damit zu dem Urteil des Senats vom 4.2.11 ab (V ZR 132/10, Abruf-Nr. 110919).

    Quelle: ID 43911500