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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    MaBV: Bedingung in Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung

    Es ist mit § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, S. 3 MaBV unvereinbar, die Verpflichtung der kreditgebenden Bank zur Pfandfreistellung an die Bedingung zu knüpfen, den Auftraggeber dürfe hinsichtlich der Nichtvollendung des Bauvorhabens kein Verschulden treffen (BGH 7.11.13, VII ZR 167/11, Abruf-Nr. 140238).

     

    Enthält die Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine solche Bedingung, muss dies nicht zwingend zu ihrer Unwirksamkeit führen.

     

    Nimmt ein Bauträgervertrag entgegen § 3 Abs. 1 S. 5 HS 1 MaBV nicht auf die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden, zur Sicherung der Freistellung erforderlichen Erklärungen Bezug, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit des Bauträgervertrags.

    Quelle: ID 42516221