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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Neues zu Unterwerfungserklärungen

    | Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar. Das hat der BGH mit Urteil vom 19.12.14 klargestellt (V ZR 82/13). Wird gegen das Konkretisierungsgebot verstoßen, führt dies dazu, dass die Unterwerfungserklärung unwirksam ist. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden. |

     

    Es kann analog § 371 BGB auch verlangt werden, dass die vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung herauszugeben ist, wenn die Unterwerfungserklärung unwirksam und die Zwangsvollstreckung deshalb insgesamt endgültig unzulässig ist.

    Quelle: ID 43571451