· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
So pfänden Sie die Insolvenzquote
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Mehrere Leser haben die Redaktion gefragt, wie sie mittels der amtlichen Formulare die sog. „Insolvenzquote“ des Schuldners (als Insolvenzgläubiger) pfänden können. Der folgende Beitrag zeigt die Einzelheiten. |
1. Ausgangssituation
Vollstreckt der Gläubiger gegen den Schuldner und hat dieser seinerseits als Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle angemeldete Außenstände gegenüber einem Dritten, kann der Gläubiger als Neugläubiger im Rahmen einer Pfändung auf die auszuzahlende Quote zugreifen (VE 07, 181). Drittschuldner ist der Insolvenzverwalter.
2. So sollten Sie das amtliche Formular nutzen
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen.
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