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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    So pfänden Sie die Insolvenzquote

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Mehrere Leser haben die Redaktion gefragt, wie sie mittels der amtlichen Formulare die sog. „Insolvenzquote“ des Schuldners (als Insolvenzgläubiger) pfänden können. Der folgende Beitrag zeigt die Einzelheiten. |

    1. Ausgangssituation

    Vollstreckt der Gläubiger gegen den Schuldner und hat dieser seinerseits als Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle angemeldete Außenstände gegenüber einem Dritten, kann der Gläubiger als Neugläubiger im Rahmen einer Pfändung auf die auszuzahlende Quote zugreifen (VE 07, 181). Drittschuldner ist der Insolvenzverwalter.

     

     

    2. So sollten Sie das amtliche Formular nutzen

     

    • Schritt 1: Eintrag auf Seite 1

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

     

    Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen.

     

    • ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung - ZPO).
    • ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.