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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungsabwehrklage bei Vollstreckung gegen GbR

    | Mit Urteil vom 3.11.15 (II ZR 446/13, Abruf-Nr. 183379 ) hat der BGH klargestellt: Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine GbR als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage nur der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern. |

     

    Der BGH weiter: Bei einer GbR können - ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGHZ 44, 229) - unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.

    Quelle: ID 43846774