18.04.2017 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Wenn Schuldner Einkünfte angeblich nur per Scheck erhalten ...
| Immer wieder geben Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft an, über kein Konto zu verfügen und auch kein Fremdkonto zu nutzen. Sie behaupten dann, dass Einkünfte ausschließlich per Scheck an sie ausgezahlt werden. Wie können Gläubiger ermitteln, ob dies stimmt? |
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