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  • · Fachbeitrag · Zustellung

    Parallelzustellung mehrerer PfÜB durch mehrere Gerichtsvollzieher?

    | Die Redaktion erreichte die Frage, ob es möglich ist, einen PfÜB an mehrere Drittschuldner durch unterschiedliche Gerichtsvollzieher parallel zustellen zu lassen. |

     

    1. Grundsatz: Ringzustellung

    In der Praxis vorherrschend ist, dass ein Gläubiger den Erlass des PfÜB 
gemäß § 840 ZPO beantragt. Dies hat zur Folge, dass der jeweilige Drittschuldner zur Abgabe der Drittschuldnererklärung aufgefordert werden soll. Zu diesem Zweck muss die PfÜB-Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, nicht durch die Post oder auf andere Weise. Werden in einem PfÜB mehrere Drittschuldner, die in verschiedenen AG-Bezirken wohnen, aufgeführt, verfährt der Gerichtsvollzieher nach § 122 Abs. 2 GVGA (bis zum 31.7.13: § 173 GVGA). Zunächst führt der für den zuerst genannten Drittschuldner zuständige Gerichtsvollzieher die Zustellung an die in seinem AG-Bezirk wohnenden Drittschuldner aus. Hiernach gibt er den Pfändungsbeschluss an den 
Gerichtsvollzieher ab, der für die Zustellung an die im nächsten AG-Bezirk wohnenden Drittschuldner zuständig ist. Dieser verfährt ebenso, bis an sämtliche Drittschuldner zugestellt ist (sog. Ringzustellung).

     

    2. Gläubiger kann mehrere PfÜB-Ausfertigungen beantragen

    In der Praxis kommt es in den Fällen, in denen mehrere Drittschuldner 
benannt werden, auch vor, dass ein Gläubiger beantragt, nach Erlass des PfÜB ihm mehrere PfÜB-Ausfertigungen zukommen zu lassen, um diese dann gesondert durch den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher gemäß 
§ 840 ZPO zustellen zu lassen.

     

    Wichtig | Wird ein solcher Antrag gestellt, richtet sich die Anzahl der einzureichenden Abschriften nach der Anzahl der benannten Drittschuldner. Hierauf sollte von vornherein zur Vermeidung unnötiger zeitraubender Zwischenverfügungen geachtet werden.

     

    Der Sinn einen solchen Antrags ergibt sich besonders, wenn die Drittschuldner in verschiedenen Gerichtsbezirken sitzen. Denn gerade der Zeitfaktor spricht dafür. Denn da die PfÜB gleichzeitig zugestellt werden, geht keine wertvolle Zeit verloren. Der Schuldner wird bei einer solchen Parallelzustellung auch nicht vorgewarnt. Er rechnet nicht unbedingt damit - im Gegensatz zur Ringzustellung -, dass mehrere Pfändungen gegen ihn unterwegs sind. Gerade bei gewerblichen Schuldnern mit mehreren Bankverbindungen dürfte dies eine Rolle spielen.

     

    Wichtig | Ein Nachteil einer solchen Vorgehensweise besteht aber darin, dass die Zustellkosten durch den Gerichtsvollzieher deutlich teurer sind, als z.B. durch eine Zustellung über die Post auf Vermittlung des Gerichtsvollziehers.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 221 | ID 42396557