24.06.2022 · Nachricht · Zwangsräumung
Vollstreckungsschutz: Gläubiger haben bessere Karten, als man denkt
| Gerichtsentscheidungen, wie wir sie auf Seite 118 in dieser Ausgabe besprochen haben, verunsichern viele Gläubiger. Sie denken, dass ein Schuldner nur „krank“ sein oder mehrere Atteste vorlegen müsse, und schon sinken die Chancen, über die Wohnung verfügen zu können. Krankheit bedeutet aber nicht obligatorisch Vollstreckungsschutz und ein Schuldner hat Mitwirkungspflichten, auch, wenn er erkrankt ist. |
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