· Nachricht · Zwangsvollstreckungsformulare
Formatgröße bei ZV-Formularen entspricht DIN-A4
| In der Rechtsprechung gibt es nichts, was es nicht gibt! Dies zeigt die Entscheidung des AG Oberndorf vom 16.8.21 (3 M 829/21, Abruf-Nr. 226775 ), wonach das verbindliche Formular für Gerichtsvollzieheraufträge in DIN-A4 eingereicht werden muss. |
Im Streitfall reichte der Gläubiger einen Vollstreckungsauftrag im Format DIN-A5 beim Gerichtsvollzieher ein. Dabei erfolgte der Ausdruck auf DIN-A4 Blättern mit jeweils zwei Seiten des Formulars auf Vorder- und Rückseite.
Der Gerichtsvollzieher weigerte sich, den Auftrag auszuführen, da er in DIN-A4 einzureichen sei. Hiergegen legte der Gläubiger Erinnerung nach § 766 ZPO ein. Das AG gab dem Gerichtsvollzieher Recht und wies die Erinnerung als unbegründet zurück.
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