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  • 10.12.2020 · Nachricht · Ausgleichsanspruch

    Ausgleichsanspruch und „Grundsätze“ bei Finanzdienstleistern

    | Ein Leser fragt zum Beitrag „Lässt sich der Ausgleichsanspruch für selbstständige Geschäftspartner ausschließen?“: Wenn es sich nicht um ein Vermittlungsunternehmen der Finanzdienstleister handeln würde, sondern um eine Versicherungsgesellschaft, deren Vermittler neben Versicherungen Finanzdienstleistungen vermittelt, dann kann dieser Vermittler doch die Grundsätze für Finanzdienstleistungen als Schätzgrundlage heranziehen, wenn die Grundsätze Finanzdienstleistungen nicht vereinbart sind. Richtig? Rechtsanwalt Bernd Schleicher antwortet. |