14.03.2025 · Fachbeitrag ·
Vermittlerrecht
Ein Beratungsverzicht nach § 6 Abs. 3 VVG darf auch auf vorformulierten Formularen erfolgen, sofern er optisch deutlich hervorgehoben und eigenhändig unterschrieben ist. Ein gesondertes Dokument ist nicht erforderlich, um wirksam auf eine Beratung und ggf. auch auf die Dokumentation dieser Beratung zu verzichten. Dies hat das OLG Nürnberg für einen vom Versicherer verwendeten Beratungsverzicht entschieden. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis.
04.03.2025 · Nachricht ·
Anlagevermittlung
Ein Anlagevermittler genügt seiner Pflicht zur Information über die Bonität des Emittenten einer Kapitalanlage jedenfalls gegenüber einem
geschäftserfahrenen Anlageinteressenten im Normalfall dadurch, dass er ...
Schwerpunkt
Beitrag
19.02.2025 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung/Haftung
Der Ausschluss von Schäden durch Schwamm ist in nahezu allen Gebäudeversicherungen zu finden. Umso wichtiger ist daher ein aktueller
Beschluss des BGH zur Wirksamkeit dieser marktüblichen Ausschlussklausel.
Schwerpunkt
Beitrag
12.02.2025 · Fachbeitrag ·
Haftung/Büro-Organisation
Immer wieder stellt sich Maklern die Frage, welche Unterlagen wie lange und in welcher Form aufzubewahren sind. In diesem Zusammenhang erreicht VVP die Frage eines Maklers mit Blick auf § 22 VersVermV.
11.02.2025 · Nachricht ·
Haftung
Eine vorvertragliche (Beratungs-)pflichtverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsmakler dem Versicherungsnehmer, der denselben Versicherungsumfang wie bisher wünscht, eine nicht gleichwertige Versicherung vermittelt.
03.02.2025 · Nachricht ·
Haftung
Ein Versicherungsmakler ist ohne besondere Gründe nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten. So hat es jedenfalls das OLG Dresden mit Urteil vom 26.04.2024 (Az.
17.01.2025 · Nachricht ·
Run-off
Wieder ein Versicherungsunternehmen (VU) beendet seine Geschäftstätigkeit in mehreren Sparten und überträgt den Versicherungsbestand auf ein anderes VU. Was ein solcher externer Run-off für Versicherungsmakler und die von ihnen betreuten Kunden/Versicherungsnehmer (VN) bedeutet, hat VVP in einem Beitrag zusammengestellt.