11.02.2025 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle ist kein Arbeitsunfall. Dies gilt auch dann, wenn dort Treibstoff für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit getankt werden soll. An dem Ergebnis ändert sich auch nichts, wenn erst bei Fahrtantritt festgestellt wurde, dass ein Familienangehöriger den Tank leergefahren hat. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.09.2024, Az. L 10 U 3706/21, Abruf-Nr. 245710 ).
21.01.2025 · Nachricht ·
Beitragspflicht
Wer im Zusammenhang mit seiner kommunalpolitischen Tätigkeit Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhält, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Diese sind im Rahmen der freiwilligen ...
14.01.2025 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Aus Art. 15 DSGVO ergibt sich kein Anspruch des Versicherungsnehmers (VN), die Begründungsschreiben samt Anlagen zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu erhalten. Mit dieser Aussage hat der ...
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15.11.2024 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
Viele Arbeitnehmer wandeln Entgelt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) um. Schließlich bestehen sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und eine gesetzliche Zuschusspflicht für den ...
11.11.2024 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eine Arbeitnehmerin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem ...
11.11.2024 · Nachricht ·
Betriebliche Altersversorgung/Krankenversicherung
Ist der im Jahr 2020 eingeführte Freibetrag von beitragspflichtigen
Einnahmen aus Renten der betrieblichen Altersversorgung auch dann
abzuziehen, wenn die Betroffenen freiwillig in der gesetzlichen ...
14.10.2024 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Verunglückt eine Arbeitnehmerin nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte, kann ein Arbeitsunfall vorliegen. Das hat das BSG entschieden.