Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Prämie bis zum 31.03.2022

    | Konnten Sie sich bisher noch nicht dazu entscheiden, Ihren Mitarbeitern eine steuerfreie „Corona-Prämie“ zu zahlen, die nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei ist, dann können Sie sich noch eine längere Überlegungszeit gönnen. Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. |

     

    Der Steuerfreibetrag von bis zu 1.500 Euro bleibt unverändert. Die Fristverlängerung in § 3 Nr. 11a EStG führt nicht dazu, dass Sie die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ‒ womöglich zusätzlich zu einem nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei gewährten Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 ‒ zahlen könnten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz ‒ AbzStEntModG; Abruf-Nr. 222180
    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 2 | ID 47390055