· Nachricht · Berufsrecht
IHK-Sachkundeprüfung für „Kaufmann-/frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ soll entfallen
| Die IHK-Sachkundeprüfung für den neuen Ausbildungsberuf „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ bzw. „Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ soll entfallen. Der neue Ausbildungsberuf soll in den Katalog der Ausbildungsabschlüsse aufgenommen werden, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 VersVermV der IHK-Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. So steht es in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung (Drucksache 20/13636, Abruf-Nr. 244742 ). |
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 VersVermV enthält eine Aufzählung von Berufsqualifikationen, die der Sachkundeprüfung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler gleichgestellt sind. Durch eine neue Fassung der Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung, die seit 01.08.2022 gilt, wurde der Ausbildungsberuf „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ bzw. „Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ geschaffen, der den Ausbildungsberuf „Kaufmann für Versicherungen und Finanzen“ bzw. „Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“ ablöst. Da der neue Ausbildungsberuf hinsichtlich der Sachkunde-Anforderungen an Versicherungsvermittler mit dem bisherigen Ausbildungsberuf als gleichwertig einzustufen ist, soll der neue Ausbildungsabschluss in der Aufzählung in § 5 Abs. 1 VersVermV ergänzt werden.