Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Arbeitszimmer und Betriebsräume: Steuerfallen kennen ‒ und clever umgehen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Gerade zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit erfüllen viele Vermittler ihre Aufgaben von zuhause aus. Externe Räumlichkeiten sind schließlich kostspielig. Doch lassen sich die auf die privaten Räumlichkeiten entfallenden Aufwendungen dann als Betriebsausgabe absetzen? Und gibt es klassische „Steuerfallen“, die dabei zu beachten sind? Die letzte Frage beantwortet der abschließende Teil 3 der VVP-Serie zu Arbeitszimmer und Betriebsräumen ‒ inkl. dreier geschickter Umgehungsstrategien. |

    Steuerfalle 1: Aufzeichnungspflichten nicht beachten

    Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer betrieblichen oder beruflichen Betätigung dar, haben Sie die Wahl. Sie können

    • entweder die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden tatsächlichen Aufwendungen absetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 2 EStG) oder