· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Arbeitszimmer und Betriebsräume: Steuerfallen kennen ‒ und clever umgehen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Gerade zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit erfüllen viele Vermittler ihre Aufgaben von zuhause aus. Externe Räumlichkeiten sind schließlich kostspielig. Doch lassen sich die auf die privaten Räumlichkeiten entfallenden Aufwendungen dann als Betriebsausgabe absetzen? Und gibt es klassische „Steuerfallen“, die dabei zu beachten sind? Die letzte Frage beantwortet der abschließende Teil 3 der VVP-Serie zu Arbeitszimmer und Betriebsräumen ‒ inkl. dreier geschickter Umgehungsstrategien. |
Steuerfalle 1: Aufzeichnungspflichten nicht beachten
Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer betrieblichen oder beruflichen Betätigung dar, haben Sie die Wahl. Sie können
- entweder die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden tatsächlichen Aufwendungen absetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 2 EStG) oder
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