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  • 28.02.2022 · Nachricht · Büroführung

    Der Absender einer E-Mail muss ihren Zugang beweisen

    | Versenden Sie E-Mails, trifft Sie gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Das hat das LAG Köln hervorgehoben. |