19.01.2023 · Nachricht · Datenschutz
EuGH: Bei DSGVO-Auskunft konkrete Empfänger zu benennen
| Mit dem Auskunftsrecht garantiert Art. 15 DSGVO ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach kann die betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Der EuGH hat nun entschieden, dass bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO die konkreten Empfänger benannt werden müssen. |
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