· Nachricht · Entgeltbescheinigung
Ab 2025: Entgeltbescheinigung wird um Kennziffern zur kinderabhängigen Beitragssätzen in der Pflegeversicherung ergänzt
| Die zum 01.07.2023 eingeführte Beitragssatzstaffelung in der sozialen Pflegeversicherung wirkt sich auf die Beitragsberechnung und in der Folge auf den Inhalt der Entgeltbescheinigung aus. In der Entgeltbescheinigung wird zum 01.01.2025 daher die Angabe aufgenommen werden, wie viele Kinder für den Arbeitnehmer bei den Beitragsabschlägen nach § 55 Abs. 3 des SGB XI berücksichtigt wurden. |
Es werden folgende Kennziffern aufgenommen:
- Die Kennziffer null für den Beitragszuschlag für Kinderlose.
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