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  • 17.09.2021 · Nachricht · Entgeltfortzahlung

    eAU: Im vierten Quartal 2021 gilt eine Übergangsregelung

    | Am 01.10.2021 startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen von den behandelnden Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Sie als Arbeitgeber können trotzdem mit zwei unterschiedlichen Dokumenten zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten konfrontiert werden. Grund dafür ist eine Übergangsregelung für das vierte Quartal 2021. |