· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung/Mindestlohn
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte nach Anhebung von Mindestlohn und Minijob-Grenze
| Viele Vermittlerbetriebe arbeiten mit geringfügig Beschäftigten. Sie müssen zum 01.10.2022 die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze beachten. Aber nicht nur das. Auch Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte müssen künftig anders aussehen als bisher. VVP liefert Ihnen einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte und erläutert, wie Sie die einzelnen Passagen geschickt formulieren. |
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
Nachfolgend erhalten Sie einen Formulierungsvorschlag für einen Arbeitsvertrag mit einem geringfügig Beschäftigten samt Erläuterungen. Diesen müssen Sie an den jeweiligen Bedarf im Vermittlerbetrieb anpassen und ggf. mit einem Anwalt abstimmen.
Musterformulierung / Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung |
Zwischen ... (Name, Straße, Ort) ‒ im Folgenden Arbeitgeber genannt ‒ und Frau/Herrn ... (Name, Straße, Ort, evtl. Geburtsdatum des Arbeitnehmers) ‒ im Folgenden Arbeitnehmer genannt ‒ wird mit Wirkung ab ... (Datum) folgender Arbeitsvertrag im Rahmen geringfügiger Beschäftigung geschlossen.
§ 1 Beginn der Beschäftigung, Tätigkeit, Arbeitsort
§ 2 Arbeitszeit
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§ 3 Vergütung/Entgeltfortzahlung/Arbeitsbefreiung
§ 4 Urlaub
§ 5 Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Ende des Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt
§ 6 Hinweis zur gesetzlichen Rentenversicherung
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§ 7 Verschwiegenheitspflicht
§ 8 Ausschlussfristen
§ 9 Schlussbestimmungen
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