· Nachricht · Gesetzesänderungen
Anhebung des Mindestlohns und der Grenze für Mini- bzw. Midijobs
| Seit 01.01.2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Er steigt zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Mindestlohn ab 01.10.2022 auf zwölf Euro pro Stunde angehoben werden. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Im Zuge der Anpassung auf zwölf Euro wird die Entgeltgrenze von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden (Midijob). |
Weiterführender Hinweis
- Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ vom 23.02.2022 → Abruf-Nr. 228230
Quelle: ID 48132674