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  • · Nachricht · Kinderkrankengeld

    Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 verdoppelt

    | Das Kinderkrankengeld gesetzlich versicherter berufstätiger Eltern steigt im Jahr 2021 rückwirkend zum 05.01.2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Der Anspruch gilt nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Eltern haben den Anspruch auch, wenn sie im Home-Office arbeiten. |

     

    Ist das Kind krank, müssen Eltern den Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachweisen. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen vom 18.01.2021 → Abruf-Nr. 219991
    • Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf www.iww.de/s4510
    Quelle: ID 47079652