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  • · Nachricht · Kinderkrankengeld

    Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023

    | Am 16.09.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 08.09.2022 verabschiedet hatte. Das Gesetz sieht u. a. vor, die Regelungen beim Kinderkrankengeld zu verlängern. |

     

    • Der erweiterte Leistungszeitraum des Kinderkrankengelds für GKV-Versicherte wurde auch für 2023 verlängert.
      • Damit besteht im Jahr 2023 ein Anspruch auf Kinderkrankengeld je Elternteil für jedes Kind für bis zu 30 Arbeitstage und für Alleinerziehende für bis zu 60 Arbeitstage.