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  • · Nachricht · Künstlersozialabgabe

    Künstlersozialabgabesatz für 2025 beträgt fünf Prozent

    | Würde man Sie fragen, ob Sie Künstler beschäftigen oder Kunstwerke erworben haben, wäre Ihre Antwort sicher „Nein“. Und doch wird bei bestimmten Leistungen, die praktisch alle Inhaber von Vermittlerbetrieben regelmäßig beziehen (z. B. Werbung, Webdesign, Unternehmensfotografie), auf das Honorar ihres Dienstleisters noch die Künstlersozialabgabe (KSA) fällig. Die Künstlersozialabgabe ist ein pauschaler Prozentsatz. Dieser Prozentsatz wird im Jahr 2025 fünf Prozent betragen. Das ergibt sich aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 vom 30.08.2024 → Abruf-Nr. 243798
    Quelle: ID 50164340