17.09.2021 · Nachricht · Kurzarbeit
Erleichterter Zugang und Erstattung der SV-Beiträge verlängert
| Die Corona-Pandemie trifft auch den ein oder anderen Vermittlerbetrieb. In dieser Situation besteht die Möglichkeit, Personalkosten zu sparen und Kurzarbeit anzumelden. Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge werden um drei Monate bis zum 31.12.2021 verlängert. Vom erleichterten Zugang profitieren damit auch Betriebe, die nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab Oktober 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall betroffen sind. |
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