· Nachricht · Lohnpfändung
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2022
| Zum 01.07.2022 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |
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Unterhaltspflicht gegenüber ... Personen | Nettoeinkommen pfändungsfrei bis |
0 | 1.339,99 Euro |
1 | 1.839,99 Euro |
2 | 2.109,99 Euro |
3 | 2.389,99 Euro |
4 | 2.669,99 Euro |
Weiterführender Hinweis
- Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2022“ finden Sie auf vvp.iww.de → Abruf-Nr. 230042
Quelle: ID 48454643