17.09.2021 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Krankschreibung nach Kündigung: Beweiswert einer AU-Bescheinigung kann erschüttert sein
| In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis kündigt und am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird. Dies kann den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Das hat das BAG entschieden und damit die Rechte von Arbeitgebern in punkto „Verweigerung der Lohnfortzahlung“ gestärkt. |
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