· Fachbeitrag · Personalmanagement
Übernahme der Fortbildungskosten: Wann die Rückforderung durch den Arbeitgeber möglich ist
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist gängige Praxis, um die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter zu fördern und Fachkräfte zu binden. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Vermittlerbetrieb verlässt? In solchen Fällen können Rückzahlungsklauseln greifen, die den Mitarbeiter zur Rückzahlung der übernommenen Kosten verpflichten. Die Zulässigkeit solcher Klauseln und die Möglichkeiten der Rückforderung unterliegen jedoch strengen Voraussetzungen. VVP macht Sie nachfolgend damit vertraut. |
Pflichten und Grenzen bei Fort- und Weiterbildungskosten
Rückzahlungsklauseln verpflichten den Mitarbeiter, die durch den Arbeitgeber übernommenen Fort- oder Weiterbildungskosten zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Abzugrenzen hiervon sind Arbeitgeberdarlehen, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zur Finanzierung seiner Fort- und Weiterbildung gewährt; diese muss der Mitarbeiter unabhängig vom Verbleiben im Betrieb zurückzahlen.
Im Bereich der Berufsausbildung gelten keine Rückzahlungsklauseln, da der Ausbilder die Ausbildungsmittel kostenlos stellen muss. Es ist daher nicht zulässig, Auszubildende zur Zahlung einer Entschädigung für ihre Berufsausbildung zu verpflichten. Gleiches gilt z. B. für Berufspraktika.
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