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  • 24.11.2021 · Nachricht · Personalmanagement

    Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden

    | Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Bei einer angeordneten Quarantäne können dagegen die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet werden und somit nicht wie Krankheitstage behandelt werden. Zu diesem Schluss gelangt jedenfalls das ArbG Neumünster. |