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  • 25.02.2022 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne echte Sperrminorität sind abhängig beschäftigt

    | Ohne echte Sperrminorität sind Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer abhängig beschäftigt und nicht sozialversicherungsfrei. Auch das dem GGf eingeräumte Sonderrecht zur Geschäftsführung und die Kontrolle durch einen Aufsichtsrat ändern daran nichts, so das BSG in drei Fällen. VVP erläutert die Fälle und Entscheidungsgründe. |