· Nachricht · SV-Meldeportal
sv.net wird durch das SV-Meldeportal zum 04.10.2023 abgelöst
| Die bisherigen sv.net-Nutzer müssen sich auf einen Umstieg einstellen. Am 04.10.2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet und löst sv.net ab. In einer Übergangszeit von Oktober bis zum 31.12.2023 kann sv.net uneingeschränkt weitergenutzt werden. |
Für die Nutzung des Portals ist eine Nutzungsgebühr zu zahlen.
- Die Gebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto jeweils zzgl. gültiger MwSt. berechnet. In Sonderfällen sind Anwender von der Nutzungsgebühr befreit. Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
- Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung kostenpflichtig. Ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
Das SV-Meldeportal ersetzt nicht die professionellen Entgeltabrechnungsprogramme. Denn wie schon sv.net führt auch das neue SV-Meldeportal keine Berechnungen durch.
Quelle: ID 49719158