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  • · Fachbeitrag · Untervermittler

    Vorsicht Beitragsfalle: In diesen Fällen sind Ihre Untervermittler abhängig beschäftigt

    | Bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Versicherungsvermittlerbüros werden Untervermittler des Vermittlerbetriebs immer wieder als abhängig Beschäftigte eingestuft. VVP erläutert die Hintergründe, vermittelt einen aktuellen Überblick, wann Untervermittler aus Sicht der Sozialversicherung selbstständig und wann abhängig beschäftigt sind, und erläutert, wie Sie sich als Inhaber des Betriebs verhalten. |

    Arbeitsrechtlicher Begriff der Selbstständigkeit

    Das BAG hat im Jahr 1999 Versicherungsvertreter/Untervermittler als selbstständig Tätige eingestuft, wenn sie

    • im Wesentlichen ihre Arbeitszeit frei bestimmen und