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  • 17.10.2023 · Nachricht · Urlaub

    LAG Baden-Württemberg: Verjährung des Urlaubsanspruchs beginnt frühestens mit dem Ende der Elternzeit

    | Immer wieder scheiden Mitarbeiter Ihres Vermittlerbetriebs nach der Elternzeit aus. An der Stelle stellt sich dann die Frage, was mit deren Urlaubsanspruch passiert. Hier sorgt das LAG Baden-Württemberg für Klarheit: Die Verjährung des Urlaubsanspruchs kann frühestens mit dem Ende der Elternzeit beginnen. Denn der Arbeitnehmer soll seinen vor und während der Elternzeit erworbenen Urlaub nach der Elternzeit nehmen können (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2022, Az. 11 Sa 12/22, Abruf-Nr. 236015 ). Das letzte Wort hat hier das BAG (Az. beim BAG: 9 AZR 165/23). |