· Fachbeitrag · Vergütung
Diese alternativen Vergütungsmodelle können Versicherungsmakler in der Praxis nutzen
von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht, Humboldt-Universität, Berlin
| Lange Zeit waren für Versicherungsmakler alternative Vergütungsmodelle wegen des Verbots der Zahlung von Sondervergütungen tabu. Seit der Umsetzung der IDD können Versicherungsmakler zusätzliche Vergütungsvereinbarungen mit Kunden treffen. VVP erläutert Ihnen, welche vier Vergütungsmodelle Sie aktuell in der Praxis nutzen können und was Sie dabei jeweils beachten müssen. |
Diese Spielräume gibt es für Vergütungsvereinbarungen
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie“ (Abruf-Nr. 201307) hat der Gesetzgeber im Jahr 2018 die Vorgaben der IDD im deutschen Recht verankert. Spielräume eröffnen sich so für Vergütungsvereinbarungen mit Kunden, und zwar vor allem durch
- die gesetzliche Regelung zur Sondervergütung in § 34d Abs. 1 S. 6 und 7 GewO sowie § 48b VAG und
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