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  • 25.10.2021 · Nachricht · Altersversorgung

    Wirksamkeit einer Altersklausel in einer Versorgungsordnung

    | Die Versorgungsregelung eines Arbeitgebers kann Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar, so das BAG. |