· Fachbeitrag · Bausparen
OLG Celle: Keine Kontoführungsgebühr in der Ansparphase
von Rechtsanwalt Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stuttgart
| Bausparkassen dürfen bei einem Bausparvertrag in der Ansparphase keine Kontoführungsgebühr verlangen. Das hat das OLG Celle entschieden. |
Zu Abschlussgebühr sowie Darlehensgebühr hat BGH schon entschieden
Die Wirksamkeit der Abschlussgebühr hat der BGH bereits bestätigt. Es liege keine unangemessene Benachteiligung, da die Gebühr der Gewinnung von Neukunden dient (BGH, Urteil vom 07.12.2010, Az. XI ZR 3/10, Abruf-Nr. 104064). Die Erhebung einer Darlehensgebühr dagegen sei in AGB unwirksam, da die Bausparkasse eigenen Aufwand hier auf den Kunden abwälze (BGH, Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15, Abruf-Nr. 190441).
Kontoführungsgebühr noch nicht abschließend vom BGH geklärt
Bei der Kontoführungsgebühr ist zwischen der Anspar- und der Darlehensphase zu unterscheiden.
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