29.08.2023 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
BSG: Posttraumatische Belastungsstörung ist Berufskrankheit
| Eine posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Diese wegweisende Entscheidung hat das BSG gefällt. |
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