15.04.2021 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
BSG: Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit von drittem Ort
| Insbesondere in Pandemiezeiten gibt es mitunter triftige Gründe, vorübergehend nicht in der Familienwohnung zu wohnen, sondern sich etwa bis zum Ende einer Quarantäne oder Erkrankung von Familienmitgliedern bei Freunden oder Verwandten aufzuhalten und von dort aus den Weg zur Arbeit anzutreten. Das BSG hat jetzt bestätigt, dass man auch auf diesem Arbeitsweg (Stichwort dritter Ort) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießt. |
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