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  • 23.02.2023 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Der Weg zum Getränkeautomaten im Betrieb ist unfallversichert

    | Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden und verletzt sich, ist dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das hat das LSG Hessen zugunsten einer Angestellten entschieden. |