· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Kein unfallversicherungsrechtlicher Gemeinnützigkeitsbegriff
| Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft hat. Einen eigenständigen unfallversicherungsrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit gibt es nicht ( BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 12/20 R, Abruf-Nr. 226275 ). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 3 | ID 47885016