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  • 11.11.2024 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Sturz beim Medikamente-Holen während einer Arbeitspause: LSG verneint Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

    | Eine Arbeitnehmerin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Entscheidung der Berufsgenossenschaft bestätigt, den Bruch des Handgelenks nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen. |