· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Verbesserter Versicherungsschutz im Home-Office
| Der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit beschränkt sich künftig nicht mehr auf sog. Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Darüber hinaus wird er bei Home-Office-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen. |
Wichtig | Diese Änderung findet sich im Betriebsrätemodernisierungsgesetz (Abruf-Nr. 222689), das der Bundesrat am 28.05.2021 gebilligt hat. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dann kann es am Tag danach in Kraft treten.
Weiterführender Hinweis
- Rechtsprechungsübersicht s„Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 1 | ID 47444838