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  • 16.04.2024 · Nachricht · Krankenversicherung

    Macht vorübergehende Wahl einer Teilrente durch PKV-versicherten Rentner Familienversicherung beim Ehepartner möglich?

    | Dem privat krankenversicherten Bezieher einer Altersrente, dessen Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist es nicht grundsätzlich verwehrt, durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente nach § 42 SGB VI die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner zu erreichen; und zwar mit der Folge, dass bei späterer Rückkehr zur Vollrente die obligatorische freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V eintritt. Diese Auffassung vertritt das LSG Baden-Württemberg. |