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  • · Nachricht · Krankenversicherung

    Steuerrechtlicher Verlustvortrag eines freiwillig versicherten Selbstständigen ist beitragsrechtlich nicht zu berücksichtigen

    | Der steuerrechtliche Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 EStG ist bei der Festsetzung des Krankenversicherungsbeitrags beitragsrechtlich nicht zu berücksichtigen. Dies hat das LSG Bayern im Streit um die Berücksichtigung von Verlusten aus einem Gewerbebetrieb aus dem Jahr 2018 im Rahmen der endgültigen Beitragsfestsetzung zur Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2019 bei einem freiwillig krankenversicherten Selbstständigen entschieden (LSG Bayern, Urteil vom 20.02.2024, Az. L 5 KR 340/21, Abruf-Nr. 241327 , rechtskräftig). |

    Quelle: ID 50022959