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  • 15.01.2021 · Nachricht · Kundeninformation

    Biberschaden: Aufwand ist ein Fall für § 35a (nicht § 33) EStG

    | Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden, die ein Biber auf dem Wohngrundstück verursacht hat, sind als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG, nicht aber als außergewöhnliche Belastung (nach § 33 EStG) abzugsfähig. Das hat der BFH entschieden. |