01.02.2021 · Nachricht · Kundeninformation
Kfz wird durch umgestürzten Baum beschädigt: Stadt kann haften
| Der Eigentümer eines Fahrzeugs, das durch einen umgestürzten Baum beschädigt wurde, kann von der Stadt Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangen, wenn die Maßnahmen der Baumkontrolleure der Stadt unzureichend waren. Dies hat das OLG Hamm entschieden und dem Fahrzeugeigentümer ca. 38.000 Euro zugesprochen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig